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Grundsätze von AquaMarkt

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Was man für die Anzeigenschaltung und Kontaktaufnahme wissen muss:

Produkte, die gegen geltendes Recht oder gegen die Grundsätze von AquaMarkt verstoßen, werden von der Plattform entfernt.

  • Grundsätzliches zur Anzeigenerstellung und Kontaktaufnahme

  • Unzulässige Artikel

  • Grundsätze zur Vermittlung von Tieren

  • Transportbestimmungen

  • Besondere Pflichten für gewerbliche Anbieter

  • Schutz geistigen Eigentums

Grundsätze der AquaMarkt Dienste

Grundsätzliches zur Anzeigenerstellung und Kontaktaufnahme 

Generell gilt:

  • Derselbe Benutzer oder dasselbe Unternehmen darf nur unter Verwendung einer E-Mail-Adresse Anzeigen aufgeben. Jedoch ist es erlaubt, einen privaten und einen gewerblichen Account zu nutzen. Derselbe Benutzer darf in diesem Fall für zwei E-Mail-Adressen Registrierungen vornehmen.
  • Schalten Sie Ihre Anzeige an dem Standort, an dem sich die Ware befindet, von dem aus Sie das Dienstleistungsangebot erbringen – also der Sitz Ihres Unternehmens – oder an dem der Beruf ausgeübt wird bzw. wo Sie diese(n) suchen.
  • Geben Sie Ihre Anzeige nur einmalig auf. Anzeigenduplikate sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Anzeigen, die trotz kleiner Abweichungen dasselbe Angebot/Gesuch beinhalten, sowie solche.
  • Fassen Sie alle wichtigen Angaben zum Angebot in einer Anzeige zusammen. 
  • Bitte bieten Sie ein konkretes Produkt oder eine konkrete Art an. Das Produkt oder die Art müssen in der Überschrift und im Anzeigentext klar beschrieben werden.
  • Bieten Sie nur Produkte und Tiere an, die sich in Ihrem Besitz befinden
  • Nutzen Sie nur eigene Fotos und Texte, Anzeigen mit urheberrechtlich geschützten Bildern von anderen Anbietern werden nicht freigeschaltet.
  • Geben Sie einen realistischen Preis an. Es sind stets Bruttopreise anzugeben. Tiere dürfen nicht verschenkt werden. 
  • Verfassen Sie Ihre Anzeigen auf Deutsch und/oder Englisch. 

Nicht erlaubt ist: 

  • Das Teilen von Inhalten (auch via Nachricht), die gegen gesetzliche Vorschriften, unsere Grundsätze oder die gute Sitte verstoßen. 
  • Die Verwendung von sogenannten "Wegwerfadressen" für das Versenden von Nachrichten oder Schalten von Anzeigen
  • Das Schalten reiner Werbung für Webseiten, Portale oder Firmen.
  • Suchwort-Spam, d. h. die Anhäufung von Suchwörtern ohne direkten Zusammenhang zur Anzeige (bspw. Nennung einer fremden Marke). 

Bitte achten Sie auf die Formulierung des Anzeigentextes und vermeiden Sie eine unangemessene Ausdrucksweise, Beschimpfungen, Warnungen, Hinweise oder Aufrufe. Eine Anzeige, die gegen unsere Grundsätze verstößt, wird gelöscht und nicht veröffentlicht. Sollte es sich dabei um eine kostenpflichtige Anzeige handeln oder um eine Anzeige mit kostenpflichtiger Zusatzoption, welche aufgrund eines Verstoßes von der Seite entfernt wird, werden die Gebühren für diese Anzeige oder Zusatzoption nicht erstattet.

Unzulässige Artikel und Dienstleistungen

Der Handel mit Produkten bei AquaMarkt ist prinzipiell zulässig, wenn mit diesen Produkten nicht gegen nationale oder internationale Gesetzgebung verstoßen wird. Darüber hinaus gibt es spezielle Grundsätze für die Nutzung des AquaMarkt auf www.aquaristik-lexikon.de.

Es ist untersagt, folgende Inhalte bzw. Produkte, Tiere oder Dienstleistungen anzubieten, zu suchen oder in Anzeigen zu beschreiben: 

  • Aufrufe zu Straftaten 
  • Aufrufe zu Geldspenden
  • Beleidigungen, Beschimpfungen, Rufmord, Diskriminierung
  • nationalsozialistische, Rassenhass verbreitende oder verfassungsfeindliche Propaganda
  • gemeingefährliche Aktivitäten
  • Produkte, die gemäss Gesetz verboten sind, Arten, die als invasiv gelten. 
  • Gefährliche oder eingeschränkt handelbare Gegenstände
  • Ungenehmigte Kopien geschützter Werke, insbesondere von Büchern (E-Books)
  • Medikamente für Tiere
  • Pestizide
  • Archäologische Funde
  • Invasive Arten
  • Handel mit Elfenbein (insbesondere von Elefanten, Mammuts, Walrossen, Walen) und Elfenbeinprodukten sowie Produkten, die Elfenbein imitieren (Knochen, Harz, Plastik usw.) 

Grundsätze zur Vermittlung von aquaristischen Tieren

  • Generell ist es nicht erlaubt, Tiere zu verschenken. Ein Tausch ist unter gewissen Voraussetzungen (Weibchen gegen Männchen) möglich. 
  • Das Vermieten oder das Verleihen von Tieren zum Zweck der Algenbekämpfung oder Ähnlichem.
  • Tiere, die aus dem Ausland stammen. Bei Vorliegen einer behördlichen Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz ist es jedoch erlaubt. Du bist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn dir die Erlaubnis entzogen wird oder sich deren Umfang ändert.
  • Tiere, welche sich im Ausland (außer Deutschland, Österreich und Schweiz) befinden
  • Giftige Tiere ohne Nachweis 
  • Tiere aus Qualzucht ( gemäß Tierschutzgesetz)
  • Wildfänge ohne gewerblichen Account
  • Handel mit Wirbeltieren als Lebendfutter (wirbellose Tiere sind erlaubt)
  • Lebende Tiere geschützter Tierarten sowie Produkte und Präparate geschützter Tierarten. Die Einstufung einer Tierart als geschützt, kann beispielsweise in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn nachgeschlagen werden: www.wisia.de 
  • Invasive und verbotene Arten (Apfelschnecken, Glow-Fische)
  • Tiere, Korallen und Anemonen, welche den CITES und der Meldepflicht unterliegen, ohne Nachweis (Information zu Tieren nach CITES und meldepflichtige) 

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir behalten uns vor, einzelne Artikel oder Dienstleistungen – beispielsweise zum Zwecke der Betrugsprävention – vorübergehend vom Handel auf AquaMarkt auszuschließen.

Produkte 

Außerdem ist der Handel mit folgenden Tieren sowie Produkten nicht zulässig:

  • Produkte ohne EU-Zulassung und illegal eingeführte Tierarten

Besondere Pflichten für gewerbliche Anbieter 

Wenn Sie als gewerblicher oder geschäftsmäßiger Anbieter bei AquaMarkt Waren oder Dienstleistungen anbieten, unterliegen Sie besonderen gesetzlichen Regelungen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anzeigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. (Hinweise für gewerbliche Anbieter)

Schutz geistigen Eigentums

Berechtigte, insbesondere Inhaber von Urheberrechten, Warenzeichenrechten oder anderen Schutzrechten, können Angebote, die ihre Rechte verletzen, melden und deren Entfernung beantragen. Wenn ein Rechtsvertreter der berechtigten Person uns dies auf korrekte Art und Weise meldet, werden die Angebote, die die Schutz- oder Urheberrechte verletzen, von uns entfernt. Melden einer Rechtsverletzung Für die Teilnahme am Programm zur Mitteilung über eine mögliche Rechtsverletzung genügt es, eine Mail an info@aquamarkt-lexikon.de zu schreiben. 

Sie können so Anzeigen melden, die Ihre Schutz- oder Urheberrechte verletzen. Die Angaben im Formular zur Mitteilung über eine mögliche Rechtsverletzung werden verwendet, um sicherzustellen, dass die Partei, die diese Anzeige(n) meldet, entweder der Rechteinhaber selbst oder ein offizieller bevollmächtigter Vertreter ist. Diese Angaben müssen auch Auskunft darüber geben, welche Anzeige entfernt werden soll.

Besonderheiten bei Anzeigen mit Meldepflichtigen Tieren oder Tieren mit Genehmigung

Egal ob Händler oder Privatperson:

Wer eine Anzeige mit meldepflichtigen Tieren oder Tieren mit anderen Genehmigungspflichten verkaufen möchte, muss uns diese unaufgefordert zukommen lassen. Gern auch bereits bei Accounterstellung.

Informiert euch, welche Arten wo geführt werden.

Gewerbliche Anzeigen, welche Arten auf der Anlage 1 geführt sind, anbieten wollen, werden gelöscht. Damit ist mit diesen Arten der kommerzielle Handel verboten. Tut was Gutes, richtet euch an das Amt und unterstützt Arterhaltungsprojekte für diese Arten.

Angebote mit Tieren aus den Anhängen 2 und 3 sind meist meldepflichtig, hier muss der entsprechende Meldenachweis vor der Freischaltung erbracht werden. Diese Nachweise werden bei uns gespeichert, solange das Nutzerkonto besteht. Damit müsst Ihr bei erneuter Anzeigenschaltung diesen nicht mehr erbringen.

Also ist es an sich einmaliger Aufwand. Diese Anhänge gibt es, um gefährdete Arten zu schützen und zu kontrollieren. Wir diskutieren nicht über Sinn und Zweck solcher Listen, jedoch wäre der Handel mit meldepflichtigen Tieren ohne Nachweis oder verbotenen Tieren strafbar. Wir schützen damit euch und uns.

Wer mit seinem Nutzerkonto Großes vorhat, kann uns bereits bei Accounterstellung alle Dokumente zukommen lassen und spart sich dann beim Anzeigenschalten Ärger.

 

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/internationale-artenschutzabkommen/cites/hintergrund.html#:~:text=Das%20Washingtoner%20Artenschutzabkommen%20CITES%20reguliert,den%20internationalen%20Handel%20zu%20vermeiden


https://www.speciesplus.net/

  

Haftung von Aquaristikwelten Digital und AquaMarkt


Die in den AquaMarkt-Diensten veröffentlichten Anzeigen und sonstigen Inhalte von Nutzern geben nicht die Meinung von Aquaristikwelten und AquaMarkt wieder und werden von Aquaristikwelten grundsätzlich nicht anlasslos auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. AquaMarkt und Aquaristikwelten übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Anzeigen enthaltenen Angaben und auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

Aquaristikwelten haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AquaMarkt, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. AquaMarkt haftet zudem dem Grunde nach für durch AquaMarkt, ihre Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von AquaMarkt und Aquaristikwelten Digital ist ausgeschlossen. Die dem Nutzer als Verbraucher zustehenden gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, insbesondere in Fällen, in denen digitale Produkte mangelhaft sind, bleiben hiervon unberührt.

Soweit die Haftung von AquaMarkt und Aquaristikwelten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Haftung des Nutzers

Der Nutzer stellt AquaMakt und Aquaristikwelten von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer in die AquaMarkt-Dienste eingestellten Anzeigen und sonstigen Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der AquaMarkt-Dienste gegenüber Aquaristikwelten geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Aquaristikwelten einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Der Nutzer ist verpflichtet, Aquaristikwelten im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.

Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Nutzers bleibt unberührt.